KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Um Ihre Mitgliedschaft zu beenden, schicken Sie eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder Post an die Handelskammer, die den Eingang der Kündigung bestätigen wird.
Ein Austritt aus der SEC ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. September bei der Handelskammer eingehen.
Der Mitgliedsbeitrag ist für das gesamte Kalenderjahr zu zahlen, in dem gekündigt wurde. Sollte die Kündigung nach dem 30. September bei der Handelskammer eingehen, ist der Mitgliedsbeitrag auch für das darauffolgende Jahr zu entrichten. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Teilen Sie uns bei einer Kündigung bitte den Grund mit, warum Sie aus der Handelskammer austreten möchten. Diese Information ist sehr wichtig für uns, um unsere Mitgliederarbeit laufend verbessern zu können.